Um im Alter vorzusorgen, schließen viele Menschen eine Lebens- und Rentenversicherung ab. Neben der Rentenversicherung ist eine Lebensversicherung eine bekannte und beliebte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Doch wie sieht es eigentlich mit Steuern und der Lebensversicherung aus? Spätestens bei Beginn der Rente, wenn Sie sich die Lebensversicherung auszahlen lassen, stellt sich die Frage, wie viel Steuern Sie zahlen müssen. Dennoch ist die Besteuerung auch bei einer Kündigung der Lebensversicherung oder bei dem Verkauf an einen Endaufkäufer von Lebensversicherungen relevant.
Schließlich kommt es bei der Besteuerung auf das Kaufdatum des Vertrags an. Außerdem ist auch die Laufzeit des Vertrags und das Alter des Verkäufers entscheidend.
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Bei dem Verkauf einer Lebensversicherung oder der Kündigung wird eine Ablaufleistung, ein Rückkaufswert oder eine Kaufsumme festgelegt. Zur Versteuerung wird aber nicht die jeweilige Summe herangezogen, sondern der Unterschiedsbetrag von der ausgezahlten Verkaufssumme und den eingezahlten Beiträgen.
Der entsprechende Gewinn (Verkaufssumme minus eingezahlte Beträge) gehört bei der Versteuerung zu den Kapitaleinkünften. Hierauf fallen erst einmal 25 % Abgeltungssteuer. Hinzu kommt denn noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. In einzelnen Fällen wird dann noch der persönliche Einkommensteuersatz fällig.
Manchmal müssen Sie nicht den gesamten Ertrag bei Auszahlung der Lebensversicherung versteuern, sondern nur die Hälfte.
Hierfür gibt es die 12/60 oder 12/62 Regel, die festlegt, welche Erträge Sie nur zur Hälfte versteuern müssen. Ein Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens 12 Jahre haben und der Ertrag aus der Lebensversicherung darf erst mit 60 Jahren oder bei Verträgen ab 2012 ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.
In diesen beiden Fällen versteuert man nur die Hälfte des Ertrags. Auf diese Hälfte wird dann keine Abgeltungssteuer, sondern der persönliche Einkommenssteuersatz gezahlt.
Bei dem Auszahlen des Ertrags der Lebensversicherung zahlt die Versicherungsgesellschaft automatisch die Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Ob Sie die Lebensversicherung versteuern müssen oder nicht, können Sie im vorherigen Abschnitt lesen. Holen Sie sich in einzelnen Fällen auch Ihren Steuerberater zur Seite, damit dieser mit Ihnen auch einzelne Sonderfälle besprechen kann.
Generell sollten Besitzer einer Lebensversicherung den Ertrag in der Steuererklärung angeben. In manchen Fällen können Sie dadurch Steuern sparen. Somit können Sie sich zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Außerdem können Sie sich den Freibetrag für Kapitalerträge anrechnen lassen.
Auch bei dem Verkauf einer Lebensversicherung werden direkt Steuern auf den Ertrag abgeführt. Diese Information sollten Sie auch bei der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt Ihnen den Freibetrag für Kapitalerträge gewährt.
Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist entscheidend für die Besteuerung der Lebensversicherung. Wenn Ihre Lebensversicherung im Jahr 2004 oder vorher abgeschlossen wurde, haben Sie Glück. Denn in der Regel ist der Ertrag der Lebensversicherung steuerfrei.
Auch bei einer Kündigung oder bei einem Verkauf der Lebensversicherung wird der Rückkaufswert ohne steuerliche Abzüge auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben.
In der folgenden Checkliste sind die bestimmten Voraussetzungen für eine steuerfreie Auszahlung der Lebensversicherung aufgelistet: