Fällt bei einem Verkauf Abgeltungssteuer an?
Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und deren Laufzeit bei einem Verkauf bereits mindestens zwölf Jahre beträgt, dürfen steuerfrei veräußert werden.
Die Gewinne aus der Veräußerung von Lebensversicherungsverträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden sowie bei älteren Verträgen mit einer Laufzeit unter zwölf Jahren sind seit Januar 2009 abgeltungssteuerpflichtig.
